Allgemeine Nutzungsbedingungen der Software BAYROL Solution Cloud | Bayrol
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Allgemeine Nutzungsbedingungen der Software BAYROL Solution Cloud

Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Software Bayrol Solution Cloud (hiernach bezeichnet als „Allgemeine Nutzungsbedingungen“) legen die Bedingungen fest, zu denen die  BAYROL Deutschland GmbH ,, eingetragen unter HRB 107891 Amtsgereicht München  (hiernach bezeichnet als „BAYROL“ oder „Dienstanbieter“), dem Kunden (hiernach bezeichnet als „Kunde“) ein Nutzungsrecht an  der  Software BAYROL Solution Cloud einräumt und die Wartung der besagten Software vornimmt.

BAYROL und der Kunden werden gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet, und einzeln als „die Partei“.

1. DEFINITIONEN

Die unten genannten Begriffe, haben, soweit sie in diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen verwandt werden, ungeachtet ihrer Schreibweise im Singular oder Plural, die nachstehend erläuterte Bedeutung:

Daten: bezeichnet Informationen, Offenlegungen und Daten aus der Kundendatenbank, deren Nutzung Gegenstand des  Nutzungsvertrags ist und die ausschließlich durch den Kunden eingesehen werden können;

Personenbezogene Daten: bezeichnet sämtliche Informationen zu einer im Sinne der DSGVO identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person, die der Dienstanbieter im Auftrag des Kunden verarbeitet.

Benutzername: bezeichnet sowohl den dem Kunden zugewiesenen Benutzernamen („Login“ oder „Anmeldename“) als auch das Anmeldepasswort („Passwort“), das nach der Anmeldung bei dem Dienst übermittelt wird.

Internet: bezeichnet sämtliche miteinander verbundenen Netzwerke, die sich in den verschiedenen Regionen der Welt befinden.

Software: bezeichnet die dem Kunden durch den Dienstanbieter zur Verfügung gestellte Software BAYROL Solution Cloud und im Speziellen die zugehörigen Lösungen. Die Definition „Software“ bezieht diese Lösungen ein.

DSGVO: bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).

Anwendungsdienste: bezeichnet die durch den Dienstanbieter angebotene Dienstleistung, welche die Nutzung der Lösungen durch den Kunden ermöglicht.

Lösungen: bezeichnet die Betriebsfunktionen, die im Anhang zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen  aufgeführt sind und die dem Kunden im Rahmen der Anwendungsdienstleistungen, die Gegenstand des Nutzungsvertrags sind, bereitgestellt werden.

Verarbeitung: bezeichnet jegliche(n) Vorgang oder Gruppe von Vorgängen, der/die mit personenbezogenen Daten durchgeführt wird, einschließlich der Erfassung, Speicherung, Zusammenstellung, Strukturierung, Lagerung, Anpassung oder Änderung, Verwertung, Abfrage, Nutzung, Weitergabe durch Übertragung, Zerstreuung oder Verknüpfung, Beschränkung oder Löschung personenbezogener Daten.

Verletzung personenbezogener Daten: bezeichnet eine Verletzung der Sicherheit, die zur Vernichtung, zum Verlust oder zur Veränderung, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.

2. GEGENSTAND

2.1. Der Kunde wünscht Zugriff auf eine Unterstützungs-Software zur Wasseraufbereitung für private Pools und Spas, mit der er seinen Kunden, die Schwimmbecken- oder Spa-Eigentümer sind, maßgeschneiderte Aufbereitungsmaßnahmen anbieten kann. Mit Abschluss des Nutzungsvertrages durch Zustimmung des Kunden zur Nutzung der Software gemäß dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen  verpflichtet sich der Dienstanbieter zur Bereitstellung der Software BAYROL Solution Cloud für den Kunden unter den Bedingungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Dabei handelt es sich, wie im Anhang näher beschrieben, um eine Gruppe von Anwendungslösungen, auf die über das Internet auf den Server des Dienstanbieters zugegriffen werden kann.

2.2. Der Dienstanbieter wird dem Kunden nach den Vorgaben dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen Fernzugriff über das Internet auf die Software  gewähren, damit der Kunde die Anwendungsdienste entsprechend den Allgemeinen Nutzungsbedingungen  nutzen kann. Übergabepunkt für die Software und die Anwendungsdienste ist dabei der Routerausgang des Dienstanbieters bzw. des von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen.

2.3. Der Dienstanbieter gewährt dem Kunden unter den in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen festgelegten Bedingungen:

i. das Zugriffsrecht auf Server des Dienstanbieters;

ii. das Recht die Lösungen als Endanwender zu nutzen;

iii. und erbringt weiter die in diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen und ihrem Anhang näher spezifizierten mit der Nutzung der Lösungen verbundenen Leistungen, insbesondere das Hosting von Daten, die Wartung der Software und weitere technische Unterstützungen.

3. NUTZUNG DER SOFTWARE BAYROL SOLUTION CLOUD

3.1. Die Software ist für die Nutzung durch gewerbliche Kunden konzipiert, wie z.B. Fachleute für Schwimmbecken, Pools und Spas sowie für Wiederverkäufer von Wasseraufbereitungsprodukten der Marke BAYROL und ihre Mitarbeiter.
 
3.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Software vertragsgemäß zu nutzen, insbesondere die Software nicht für andere als die bestimmungsmäßigen Zwecke zu nutzen und die Anwendungsdienste bei der Nutzung nicht zu schädigen.

3.3. Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, die Software zu dekompilieren und /oder ihre Funktionen, Leistungsmerkmale oder irgendwelche grafischen Eigenschaften zu kopieren. Dies berührt nicht die Rechte des Kunden aus §§ 69 d) Abs. 2 und 3 und 69 e) UrhG.

3.4. Der Kunde:

a) ist dafür verantwortlich, dass seine Erfüllungsgehilfen die Software und Anwendungsdienste gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Nutzungsbedingungen nutzen;
b) ist weiter dafür verantwortlich, die ihm als Verantwortlichen nach der DSGVO und weiteren anwendbaren Gesetzten zum Schutze personenbezogener Daten auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen;
c) haftet dafür, dass die Software und die Anwendungsdienste nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, erstellt und/oder gespeichert werden;
d) verpflichtet sich, die Software und die Anwendungsdienste nur für kommerzielle Zwecke zu nutzen und Dritten keinen Zugang zur Software und den Anwendungsdiensten zu gewähren;
e) verpflichtet sich, die Integrität oder Ausführung der Software, der Anwendungsdienste sowie die Systemlandschaft des Dienstanbieters bzw. der von ihm eingesetzten Dienstleister zur Erbringung der Leistung nicht zu stören und die dort enthaltenen Daten nicht zu korrumpieren;
f) verpflichtet sich, nicht unbefugt Zugriff auf die Software oder die mit ihr verbundenen Systeme oder Netzwerke zu nehmen oder einen Versuch hierzu zu unternehmen.

4. LIZENZ

4.1. Der Dienstanbieter gewährt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unter-lizenzierbares und auf die Laufzeit des Nutzungsvertrags beschränktes Recht, die Software und die Anwendungsdienste gemäß den Bedingungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen für seine eigenen Geschäftszwecke zu nutzen.

4.2. Die Nutzung ist beschränkt auf die Geschäftszwecke des Kunden und auf die in der Dokumentation für die Nutzung der Software niedergelegten Vorgaben. Das Nutzungsrecht ist weiter beschränkt auf die Nutzung der Software zum Zwecke der in diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen und ihrem Anhang festgelegten Anwendungsdienste. Die Nutzung zu anderen Zwecken ist nicht gestattet.

4.3. Nutzung bedeutet in diesem Zusammenhang die Anwendungsdienste über eine Internetverbindung gemäß ihrer Bestimmung anzuzeigen und in Funktion zu setzen. Jegliche andere Nutzung ist dem Kunden untersagt, insbesondere jegliche Anpassung, Änderung, Übersetzung, Ausgestaltung, Zerstreuung oder Dekompilierung der Software. Dies berührt nicht die Rechte des Kunden aus § 69 d) UrhG.

4.4. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass seine Mitarbeiter und anderen Erfüllungsgehilfen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen einhalten.


5. MÄNGELHAFTUNG

5.1. Rechtsmängelhaftung. Der Dienstanbieter stellt die Software und die Anwendungsdienste frei von Rechten Dritter zur Verfügung, die im Widerspruch zu der vertragsgemäßen Nutzung der Software stehen.

a) Unstreitige Rechte Dritter wird der Dienstanbieter unverzüglich ausräumen. Der Dienstanbieter kann stattdessen den betroffenen Bereich durch eine gleichwertige und dem Kunden zumutbare, von vertragswidrigen Rechten freie Leistung ersetzen.

b) Bei streitigen Rechten Dritter kann der Dienstanbieter nach Ziffer 5.1a) vorgehen. Der Kunde kann dem Dienstanbieter zur Ausräumung des Problems schriftlich eine Ausschlussfrist setzen. Nach deren Ablauf kann der Kunde die gesetzlichen Ansprüche des Dritten unter Vorbehalt befriedigen Zug um Zug gegen Abtretung der Rückforderungsansprüche des Kunden gegen den Dritten an den Dienstanbieter. Letztlich richtet sich die Verteilung des Aufwands danach, ob die vom Dritten behaupteten Ansprüche berechtigt waren.

c) Der Kunde ermächtigt den Dienstanbieter Klagen wegen behaupteter Rechtsverletzungen Dritter gegen solche Dritte gerichtlich und außergerichtlich alleine zu führen. Wird der Kunde wegen solcher behaupteten Rechtsverletzungen Dritter verklagt, stimmt er sich mit dem Dienstanbieter ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche nur mit schriftlicher Zustimmung des Dienstanbieters vor.

d) Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer 5.2 c) entsprechend.

5.2. Sachmängel und neue Versionen. Der Dienstanbiete steht dafür ein, dass die Software und die Anwendungsdienste alle in diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen und ihrem Anhang  sowie der Software zugehörigen Dokumentation niedergelegten Leistungsanforderungen erfüllt und sich eignen für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung, für die gewöhnliche Verwendung.

a) Als Sachmangel gilt jede Funktionsstörung, welche die normale Funktion der Software verhindert.

b) Im Fall einer Funktionsstörung verpflichtet sich der Dienstanbieter, die durch den Kunden dem Dienstanbiete gemeldete und reproduzierbare Funktionsstörung in angemessener Zeit nachfolgenden Vorgaben zu beheben:

i. Funktionsstörungen sind über das Kontaktformular für technische Fragen in der Software beim Dienstanbieter zu melden.
ii. Bei Feststellung, Eingrenzung und Meldung von Funktionsstörungen hat der Kunde die zu der Software gehörige Dokumentation und eventuelle Hinweise des Dienstanbieters zu beachten. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Funktionsstörung. Hierzu gehören ggf. die Anfertigung eines Fehlerberichts, von Systemprotokollen und Speicherauszügen, die Bereitstellung der betroffenen Eingabe- und Ausgabedaten, von Zwischen- und Testergebnissen und anderer Dokumentation zur Veranschaulichung der Funktionsstörung.
iii. Der Dienstanbieter wird die Meldung innerhalb von 48 annehmen, die Bearbeitung der Funktionsstörung in Abhängigkeit der technischen Auswirkungen so schnell wie möglich beginnen und in angemessener Zeit beheben. Eine Behebung kann auch durch das Zur Verfügung stellen eines Workarounds erfolgen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. 
iv. Der Dienstanbieter behält sich vor, während der Laufzeit des Nutzungsvertrages auf eine neue Version der Software zu wechseln. Eine „neue Version“ der Software bedeutet eine Version, die erhebliche funktionelle Erweiterungen beinhaltet. Der Dienstanbieter verpflichtet sich, dem Kunden mindestens einen Monat im Voraus mittzuteilen, dass eine neue Version veröffentlicht wird und dem Kunden die Funktionen dieser neuen Version offenzulegen. Der   Kunde erhält das Recht, den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Wechsels auf die neue Version der Software zu kündigen, wenn er kein Interesse hat an deren Nutzung hat.

c) Schlägt die Behebung der Funktionsstörung zweimalig fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt, so ist der Kunde berechtigt, die gesetzlichen Mängelrechte geltend zu machen, insbesondere den Nutzungsvertrag gemäß § 543 BGB zu kündigen, den Mangel gemäß § 536a Abs. 2 BGB selbst zu beseitigen und zusätzlich Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach Maßgabe der Ziffer 10 zu verlangen. Dies berührt nicht das Recht des Kunden nach § 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn dies dem Kunden nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Dienstanbieter die Mängelbeseitigung endgültig und ernsthaft verweigert.

d) Der Dienstanbieter ist in folgenden Fällen nicht zur Behebung der Funktionsstörung verpflichtet:

i. Die Weigerung des Kunden, seinen Pflichten aus Ziffer 5.2. b) ii. nachzukommen;

ii. Wenn die Funktionsstörung auf der Nutzung der Software oder der Anwendungsdienste in einer nicht ihrem Zweck oder der Dokumentation entsprechenden Weise beruht;

iii. Wenn die Funktionsstörung auf einer nicht genehmigten Modifikation der Software oder der Anwendungsdienste durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Dritten beruht;

iv. Wenn die Funktionsstörung auf der die Verwendung nicht mit den Anwendungsdiensten kompatibler Softwarepakete, Softwareprogramme oder Betriebssysteme beruht;

v. Bei Ausfall des Internets oder der Einrichtungen des Kunden, mittels deren er über das Internet auf die Software und die Anwendungsdienste zugreift;

vi. Bei mutwillige Handlungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen, die zur Funktionsstörung führen, z.B. Sabotage; 

vii. Wenn die Funktionsstörung auf Grund einer fehlerhaften Nutzung der Software oder der Anwendungsdienste durch den Kunden beruht.
 

6. UNTERLIZENZ

Der Kunde darf die Software ausschließlich für seine eigenen geschäftlichen Belange einsetzen. Die Vergabe von Unterlizenzen ist unzulässig unabhängig davon, ob diese gegen Entgelt oder kostenfrei gewährt werden.

7. DATENSCHUTZ

7.1. Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit der Dienstanbieter im Rahmen der Durchführung des Nutzungsvertrages personenbezogene Daten von Kunden des Kunden verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter im Sinne DSGVO. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Für die Verarbeitung wird folgendes festgelegt:

i. Dauer: Die Dauer der Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Nutzungsvertrages. Bis zu Löschung der Daten durch den Kunden wird festgelegt, dass die Daten von Konten, die seit mehr als drei Jahren nicht mehr aktiv sind, automatisch gelöscht werden. Daten werden ebenfalls innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsende gelöscht (nach Übertragung einer Kopie durch den Dienstanbieter an den Kunden (siehe hierzu Ziffer 7.2 (ix));

ii. Art und Zweck der Verarbeitung: Speicherung, Analyse, automatischer E-Mail-Versand, Anonymisierung;

iii. Art der personenbezogenen Daten: Name und Vorname, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Wohnort;

iv. Kategorien der betroffenen Personen: Kunden des Kunden, Ansprechpartner bei Kunden des Kunden.

7.2. Pflichten des Dienstanbieters als Auftragsverarbeiter

In seiner Eigenschaft als Auftragsverarbeiter gilt Folgendes für den Dienstanbieter:
i. Der Dienstanbieter verarbeitet personenbezogene Daten – auch in Bezug auf eine Übermittlung in ein Drittland oder eine internationale Organisation - ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden in. Die dokumentierten Weisungen ergeben sich aus diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen und den in der Nutzung der Software durch den Kunden liegenden Weisungen. Eine anderweitige Verarbeitung ist nur gestattet, sofern der Dienstanbieter dazu nach deutschem oder EU Recht verpflichtet ist. In diesem Fall informiert der Dienstanbieter den Kunden vor der Verarbeitung über diese rechtliche Verpflichtung, es sei denn, diese Informationsweitergabe ist aus Gründen des öffentlichen Interesses gesetzlich untersagt.

ii. Der Dienstanbieter stellt sicher, dass sich die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

iii. Der Dienstanbieter ergreift alle technischen und organisatorischen Maßnehmen, die nach Artikel 32 der DSGVO erforderlich sind, wobei die implementierten Sicherheitsmaßnahmen unter anderem Folgendes vorsehen:

− eine gesicherte HTTPS-Verbindung,
− Zugang zum Dienst über ein persönliches Passwort,
− Speicherung der Passwörter mit starker Verschlüsselung,
− verschlüsselte Speicherung der personenbezogenen Daten.

iv. Der Dienstanbieter ist grundsätzlich ermächtigt Unter-Auftragsverarbeiter einzusetzen. Der Dienstanbieter ist verpflichtet, den Kunden vorab über geplante Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung anderer Unter-Auftragsverarbeiter zu informieren und dem Kunden die Möglichkeit zu geben, Widerspruch gegen diese Änderungen einzulegen. Der Kunde verpflichtet sich dazu, einen etwaigen Widerspruch innerhalb von fünf Tagen kundzutun.

v. Der Dienstanbieter wird im Falle der Einbindung eines Unter-Auftragsverarbeiters einen Vertrag mit diesem abschließen, der die gleichen Datenschutzverpflichtungen enthält, wie sie in dieser Ziffer 7 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen festgelegt sind, vorbehaltlich einer angemessenen Einschränkungen, insbesondere in Bezug auf Audits und Haftungsbeschränkungen. Kommt der Unter-Auftragsverarbeiter seinen Pflichten nicht nach, so haftet der Dienstanbieter hierfür wie für eigenes Verschulden im Rahmen der Ziffer 10.

vi. Sofern der Dienstanbieter einen Unter-Auftragsverarbeiter einbindet, der nicht im Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Drittland, einem Gebiet oder einem oder mehreren bestimmten Gebieten in diesem Drittland ansässig ist, das/die gemäß einem Beschluss der Europäischen Kommission ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet/gewährleisten, wird dies auf Basis der Europäischen Kommission in ihrem Beschluss 2010/87/EU anerkannten Standard-Vertragsklauseln in ihrer möglicherweise geänderten oder ersetzten Version einschließlich ihres Anhangs 1 und 2 erfolgen. Anhang 1 wird dabei durch die Angaben, die in diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen vorgesehen sind an den entsprechenden Stellen ergänzt. In Anhang 2 werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Unter-Auftragsverarbeiters aufgeführt. Den Standard-Vertragsklauseln kann ein erläuternder Anhang beigefügt werden, um sie mit den hier vereinbarten Verpflichtungen kohärent zu machen, insbesondere in Bezug auf Prüfungen und Inspektionen.

vii. Der Dienstanbieter wird den Kunden angesichts der Verarbeitung nach Möglichkeit mit technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung Rechte betroffener Personen gemäß Kapitel III der DSGVO nachzukommen.

viii. Der Dienstanbieter wird unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Kunden bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen nach Artikel 32 bis 36 der DSGVO unterstützen.

ix. Der Dienstanbieter wird nach Beendigung des Nutzungsvertrages alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden entweder löschen oder an den Kunden zurückgeben, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

x. Der Dienstanbieter wird dem Kunden alle erforderlichen Informationen, zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung stellen und Überprüfungen – einschließlich Inspektionen - durch den Kunden oder einem vom Kunden beauftragten Prüfer ermöglichen und dazu beitragen. Solche Prüfungen sind mit angemessenem Vorlauf anzukündigen und haben während der gewöhnlichen Arbeitszeiten des Dienstanbieters oder der von ihm eingesetzten Unter-Auftragsverarbeiter stattzufinden. Prüfungen dürfen höchstens einmal jährlich stattfinden, es sei denn, es gibt im Einzelfall einen begründeten Verdacht auf schwerwiegende Verstöße des Dienstanbieters gegen seine Verpflichtungen aus dieser Ziffer 7. Im Fall einer Prüfung hat der Kunde zum Schutze der personenbezogenen Daten von anderen Kunden keinen Direktzugriff auf die EDV-Systeme des Dienstanbieters. Der Kunde muss die Sicherheitsrichtlinien des Dienstanbieters einhalten und die Prüfer sind zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Bei einer Prüfung eines Unter-Auftragsverarbeiters gelten die vertraglich hinsichtlich Prüfungen mit diesem Unter-Auftragsverarbeiter vereinbarten Bedingungen.

xi. Der Dienstanbieter wird den Kunden unverzüglich informieren, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung des Kunden gegen die DSGVO oder andere anwendbare Datenschutzbestimmungen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland verstößt.

xii. Für die Haftung des Dienstanbieters im Rahmen seiner Pflichten als Auftragsverarbeiter gilt Ziffer 10.

8. PREIS UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Für die Nutzung der Software und der Anwendungsdienste zahlt der Kunde die in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Nutzungsvertrages gültigen „Bayrol Preisliste Fachhandel“ ausgewiesene Vergütung.

9. EIGENTUM UND GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

9.1. Der Dienstanbieter ist und bleibt Inhaber der Eigentumsrechte sowie sämtlicher gewerblicher Schutzrechte für alle Komponenten der dem Kunden bereitgestellten Software und Anwendungsdienste sowie der EDV-Infrastruktur, einschließlich der Soft- und Hardware, die im Rahmen des Nutzungsvertrags zur Leistungserbringung eingesetzt wird.

9.2. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen übertragen dem Kunden keinerlei Eigentumsrechte oder gewerbliche Schutzrechte, mit Ausnahmen der in diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen geregelten Nutzungsrechte an der Software und den Anwendungsdiensten.

9.3. Außer den nach diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen dem Kunden gewährten Nutzungsrechten erhält der Kunden keine weiteren Rechte an der Software und den Anwendungsdiensten. Dem Kunden ist insbesondere eine Vervielfältigung der Software oder von Bestandteilen der Software untersagt, es sei denn solche ist für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderlich. Dies berührt nicht die Rechte des Kunden aus §§ 69 d) Abs. 2 und 3 und 69 e) UrhG.

10. HAFTUNG

10.1. Soweit die Allgemeinen Nutzungsbedingungen nichts anderes besagen, haftet der Dienstanbieter auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Regelungen dieser Ziffer 10 wie folgt:

10.2. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie bei der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und im Umfang einer von der Geschäftsführung gegebenen schriftlichen Garantie wird in voller Höhe gehaftet.

10.3. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Dienstanbieters beschränkt auf Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss und auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

10.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Dienstanbieters nach § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, ist ausgeschlossen.

11. HÖHERE GEWALT

11.1. Treten vom Dienstanbieter nicht zu vertretende und nicht in seiner Herrschaftssphäre liegende Umstände höherer Gewalt auf, wie zum Beispiel Attentate, Unruhen, Kriege, Sabotagen, Diebstähle, Vandalismus, Explosionen, Brände, Blitzeinschläge, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen, auf so hat der Dienstanbieter den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

11.2. Während der Dauer des Falls höherer Gewalt sind vertraglichen Pflichten des Dienstanbieters, die von der höheren Gewalt betroffen sind, ausgesetzt.  

11.3. In jedem Fall wird der Dienstanbieter angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Ursachen für die Verzögerung zu umgehen, zu beseitigen oder zu mindern und die Wahrnehmung ihrer Pflichten unverzüglich nach Wegfall des Ereignisses höherer Gewalt wieder aufzunehmen.

12. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

12.1.  Der Nutzungsvertrag hat eine feste Laufzeit von 1 Jahr beginnend mit dem Tag, an dem der Kunde seinen Nutzer-Account zur Nutzung der Software anlegt. 
12.2. Ziffer 12.1 berührt nicht das Recht beider Parteien, den Nutzungsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.

13. FOLGEN DES VERTRAGSENDES

Mit dem Ende des vorliegenden Nutzungsvertrags, hat der Kunde die Nutzung der Software und der Anwendungsdienste und sämtliche Nutzung der unverwechselbaren Marken, Logos und Zeichen des Dienstanbieters zu beenden. Der Dienstanbieter ist verpflichtet, dem Kunden eine Kopie sämtlicher Daten in einem strukturierten und aktuell genutzten Format zurück. Diese Rückgabe wird in einem durch die Parteien datierten und unterzeichneten Protokoll festgehalten. Nach erfolgter Rückgabe löscht der Dienstanbieter die in seinen EDV-Systemen gespeicherten Daten innerhalb eines angemessenen Zeitraums und übermittelt dem Kunden den Nachweis der Löschung. Die Pflicht zur Löschung besteht nicht, wenn der Dienstanbieter auf Grund gesetzlicher Bestimmung zur Aufbewahrung verpflichtet ist. In diesem Fall werden die Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. 

14. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

14.1. Der Nutzungsvertrag und diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.

14.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Dienstanbieters in     München. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.


ANHANG

Detaillierte Beschreibung der Software BAYROL Solution Cloud

Besonderheiten der Software BAYROL Solution Cloud

• Zweck dieser Software ist die Analyse der Parameter des Wassers in privaten Schwimmbecken.

• Die Angaben sind vollständig und präzise.

• Die Software wird auf einem Remote-Server gehostet. Der Zugriff erfolgt über einen Web-Browser und ist durch eindeutige Anmeldedaten gesichert.

1) ZUGRIFFSBEDINGUNGEN

Cloud. Der Zugriff auf die Software erfolgt über eine Fernzugriffslösung, zu deren Funktion eine aktive Internetverbindung erforderlich ist.

Kompatibilität und erforderliche Hardware. Der Zugriff kann mit beliebigen Geräten erfolgen. Sie ist kompatibel mit iOS und Android für die Anzeige auf Smartphones und Tablets (siehe nachstehend TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN).

Sicherheit. Die Eingabe eindeutiger Anmeldedaten mit Passwort durch den Kunden ist erforderlich, über einen Link, der automatisch bei der Bearbeitung der Bestellung versandt wird. Anmeldedaten und Passwort werden durch den Kunden angelegt, und zwar vor dem Herunterladen/der ersten Nutzung der Software. Werden die Anmeldedaten oder das Passwort vergessen, wird dem Kunden eine automatische E-Mail zugesandt, mittels der er die Anmeldedaten wiedererlangen und ein neues Passwort anlegen kann.

2) EINGABEDATEN

Wasserparameter. Die Software erstellt eine Diagnose auf Grundlage der Werte folgender Parameter: , TAC, Chlor oder Brom, Eisen, Kupfer, Phosphate, Stabilisator, Härte und Salz. Die Daten werden entweder manuell eingegeben oder automatisch über die Fotometer SpinLab und SpinTouch von Lamotte* erfasst.

* Bedingungen für die automatische Erfassung von Daten der Fotometer von Lamotte.

SpinLab. Die durch SpinLab erfassten Parameterwerte werden nur auf PCs (außer Mac) über Kabel (= Anschluss über USB-Kabel) in die Software übernommen.

SpinTouch. Die durch SpinTouch erfassten Parameterwerte werden in folgenden Fällen automatisch in die Software übernommen:

• auf PCs nur bei bestehender Kabelverbindung
• auf Android-Smartphones und Android-Tablets in den durch Google unterstützten Versionen über Bluetooth
• auf iPhone- und iPad-Geräten in den durch Apple unterstützten Versionen über Bluetooth

Auf Mac-Rechnern müssen die von SpinTouch gesammelten Daten manuell durch den Kunden eingegeben werden.

Zusätzliche Daten. Folgende Daten sind manuell einzugeben: Volumen des Schwimmbeckens oder die Abmessungen des Beckens, Filtertyp (Sand, Glas, Patrone …), Typ des verwendeten Desinfektionsmittels (Chlor, Brom, Aktivsauerstoff, Salz) und Wassertemperatur.

3) AUSGABEDATEN

Die Berichte. Die zentrale Funktion der Software ist die Analyse des Wassers.

Die Analyseberichte („Rezepte“) enthalten eine Übersicht der Eingabedaten, die durchgeführte Diagnose auf Grundlage nicht kombinierter Szenarien, mit einfachen bedingten Formeln und die Lösung (=empfohlene Aufbereitungsmaßnahmen).

Die Wasseranalyseberichte lassen sich als PDF exportieren. Diese Berichte lassen sich ausdrucken oder per E-Mail an die Lösung senden.

Allgemeine Hinweise. Die Software gibt auch allgemeine Hinweise bei Problemen (z. B. Algenwuchs) und zur regelmäßigen Wasseraufbereitung in dem Becken.

4) SPEICHERUNG, VERLAUFSAUFZEICHNUNG UND DATENBANK

Die Software BAYROL Solution Cloud ermöglicht die Speicherung und Aufbewahrung der Verlaufsaufzeichnung. Sie ermöglicht den Aufbau einer Datenbank für die Kunden.

Die Software BAYROL Solution Cloud erzeugt statistische Daten, die dem Dienstanbieter übermittelt werden.

5) TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

a) Für die Nutzung der Software.

(i) Bürocomputer

• Betriebssystem:
- Microsoft Windows in den durch Microsoft unterstützten Versionen
- Mac OS in den durch Apple unterstützten Versionen

• Browser:
- Google Chrome: neueste durch Google unterstützte Version
- Firefox: neueste durch Mozilla unterstützte Version
- Microsoft Edge: neueste durch Microsoft unterstützte Version
- Safari: neueste durch Apple unterstützte Version

(ii) Mobilgeräte und Tablets

• Betriebssystem:
- Android in den durch Google unterstützten Versionen
- iOS in den durch Apple unterstützten Versionen

• Browser:
- Chrome unter Android (Bestandteil des Systemlieferumfangs)
- Safari unter iOS (Bestandteil des Systemlieferumfangs)


b) Für den Anschluss an SpinLab/SpinTouch (gemäß den Empfehlungen von Lamotte)

(i) Kabelanschluss/USB

• Bürocomputer:
- Betriebssystem Windows Professional 64 Bit
- Die Installation eines zusätzlichen Treiberprogramms (und von Waterlink Connect) ist erforderlich

• Mobilgeräte und Tablets können SpinLab und SpinTouch nicht kabelgebunden verwenden

(ii) Bluetooth-Verbindung (nur SpinTouch):

• Mobilgeräte und Tablets:
- Betriebssystem: Android (in den durch Google unterstützten Versionen), iOS (in den durch Apple unterstützten Versionen)

Diese technischen Voraussetzungen können sich im weiteren Verlauf der Entwicklung ändern.

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